Ehevertrag - Welchen Güterstand soll ich wählen?
Erste Antworten auf wichtige Fragen zum Eherecht
Vor einer Hochzeit sind viele Fragen zu klären. Neben den vielen schönen Entscheidungen, die ihr beiden zu treffen habt - gerade was die Planung und Organisation eures Hochzeitsfestes betrifft - gibt es den einen und anderen rechtlichen Sachverhalt zu klären. So solltet ihr trotz aller Schmetterlinge im Bauch und dem sicheren Gefühl, dass ihr beide für immer zusammen gehört, dennoch über die Möglichkeit eines Ehevertrages nachdenken. Dieser regelt unter anderem den Güterstand einer Ehe. Denn entschließt sich ein Paar zu heiraten, kann es zwischen verschiedenen Güterständen wählen: Das sind die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Wir möchten euch kurz erklären, um was es dabei genau geht.
Zugewinngemeinschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, welcher immer gilt, sofern das Paar keine anderweitigen Bestimmungen innerhalb eines Ehevertrags regelt. Während der Ehe verfügen die beiden Partner dabei zwar weiterhin selbst über ihr hinzugewonnenes Vermögen, bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft jedoch - etwa im Todesfall eines Ehegatten oder aufgrund einer Scheidung - wird der Zugewinn, den beide während der Ehe erwirtschaftet haben, ausgeglichen.
Diese Form des Güterstands hat den Vorteil, dass jeder Ehegatte sein Vermögen in seinem Eigentum behält und frei darüber verfügen kann. Außerdem haftet jeder alleine und nur mit seinem eigenen Besitz für sowohl vor als auch nach der Ehe entstandene Verbindlichkeiten, nicht aber für den anderen Partner. Bei einer Scheidung erfolgt der Zugewinn außerdem steuerfrei.
Nachteile bietet die Zugewinngemeinschaft dagegen vor allem für denjenigen Ehepartner, der ein größeres Einkommen vorweisen kann, da das Vermögen als gemeinsames Ganzes betrachtet und aufgeteilt wird.
Gütertrennung
In einem Ehevertrag kann sich anstelle der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung als Wahlgüterstand ergeben. Jeder Ehegatte hat dann ein alleiniges Verfügungsrecht über das eigene Vermögen. Auch nach einer Scheidung behält jeder den Anteil, den er während der Ehe hinzugewonnen hat. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Eheleute nicht für Altschulden des jeweils anderen haften. Vor allen für gewerblich Tätige ist die Wahl der Gütertrennung bei der Eheschließung sinnvoll, da eine klare Trennung der Güter sowohl für Gläubiger als auch Schuldner für Rechtssicherheit sorgt.
Im Todesfall eines Ehegatten bietet die Gütertrennung allerdings den Nachteil, dass sich durch den fehlenden Zugewinnausgleich der Anteil eines überlebenden Ehegatten am Vermögen eines verstorbenen Partners zusätzlich verringert. Hierdurch verändert sich die Rangfolge der Erbschaft, sodass die gesetzlichen Erben - sprich die Kinder - ohne ein bestehendes Testament höhere Ansprüche besitzen.
Gütergemeinschaft
Zuletzt existiert die Gütergemeinschaft, welche in einem notariellen Ehevertrag eingesetzt werden kann. Danach gilt das gesamte bestehende wie auch neu erwirtschaftete Vermögen beider Eheleute als Gemeinschaftsvermögen.
Nachteilig hierbei sind jedoch die verpflichtende Haftung für Schulden des anderen Partners sowie der fehlende Zugewinn im Falle einer Scheidung. Weiterhin kann bei der Gütergemeinschaft genauso wie bei der Zugewinngemeinschaft über das Vermögen als Ganzes nur gemeinsam verfügt werden.
Seit 2013 können Ehepaare außerdem den Güterstand der sogenannten Wahl-Gütergemeinschaft wählen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Zugewinngemeinschaft verbunden mit Besonderheiten aus dem französischen Recht der Errungenschaftsgemeinschaft. Die während der Ehe hinzuerworbenen Finanzen werden zum gemeinsamen Vermögen der Ehegatten erklärt, bleiben zwischen den Partnern jedoch noch getrennt. Bei Beendigung des Güterstandes wird der erzielte Zugewinn schließlich ausgeglichen.
Ihr Lieben, wir hoffen, wir konnten euch einen ersten Überblick verschaffen. Mehr zum Güterrecht erfahrt ihr auf der kostenfreien Ratgeberseite www.familienrecht.net/gueterstand.
(Fotonachweise v.o.n.u.: Ben Rosett - unsplash.com | rawpixel - unsplash.com | Sarah Drisk - unsplash.com | Priscilla du Preez - unsplash.com)
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